Rechtsprechung
   BSG, 18.05.1976 - 3 RK 11/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,11311
BSG, 18.05.1976 - 3 RK 11/75 (https://dejure.org/1976,11311)
BSG, Entscheidung vom 18.05.1976 - 3 RK 11/75 (https://dejure.org/1976,11311)
BSG, Entscheidung vom 18. Mai 1976 - 3 RK 11/75 (https://dejure.org/1976,11311)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,11311) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Hessen, 15.12.1982 - L 8 KR 506/82

    Erstattungsanspruch; Inanspruchnahme einer Krankenkasse; Familienkrankenhilfe;

    (Anschluß an BSG 1976-05-18 3 RK 68/74 und 3 RK 11/75; 1979-06-29 - 8b/3 RK 30/78) 2. Eine stillschweigende Inanspruchnahme der die Entbindungsanstaltspflege gewährenden Krankenkasse kann jedenfalls dann nicht angenommen werden, wenn bis zum Ende der Krankenhauspflege des Neugeborenen ausdrücklich entgegenstehende Erklärungen abgegeben werden.

    Sie widerrief diese Zusicherung unter dem 1. Juni 1981 jedoch gegenüber der Klägerin und der Klinik unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Mai 1976 - 3 RK 11/75 - mit der Begründung, daß grundsätzlich die Krankenkasse leistungspflichtig sei, die die Entbindungsanstaltspflege gewährt habe.

    Diese sei gleichbedeutend mit der vom BSG im Urteil vom 18. Mai 1976 - 3 RK 11/75 - erwähnten stillschweigenden Ermächtigung des Leistungsempfängers durch den Versicherten.

    Mit den Urteilen des BSG vom 18. Mai 1976, 3 RK 68/74 und 3 RK 11/75 (SozR 2200 § 205 Nrn. 6, 7), und den dort aufgestellten Grundsätzen habe der früher von einigen Krankenkassen geübten Praxis entgegengewirkt werden sollen, ihre Versicherten schon vor der Entbindung erklären zu lassen, daß die Leistungen der Familienhilfe für das neugeborene Kind von der Kasse des Ehemannes zu gewähren seien.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2007 - L 16 KR 37/07

    Krankenversicherung

    Das Neugeborene hatte ein Geburtsgewicht von über 2499 Gramm und war nicht krankheitsbedingt behandlungsbedürftig (zum hier nicht vorliegenden Fall einer eigenen Behandlungsbedürftigkeit des Neugeborenen, vgl bereits BSG, Urteil vom 18.05.1976 - 3 RK 11/75 - SozR 2200 § 205 Nr. 7).
  • LSG Hessen, 15.04.1986 - L 3 U 968/82

    Unfallversicherung; Ehegatte; Begleitperson; Betreuungsaufgaben; Kureinrichtung;

    Eine dem Senat zu gesetzergänzender Rechtsfortbildung berechtigende Gesetzeslücke ist nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG immer dann anzunehmen, wenn nach dem Plan des Gesetzes ein Regelungsbedürfnis besteht, dem das Gesetz nicht entspricht, weil es entweder schon, im Gesetzgebungsverfahren nicht erkannt worden ist oder weil es sich erst nachträglich ergeben hat (BSG, Urteil vom 23. Juni 1959 - 2 RU 257/57 - in BSGE 10, 97/100; Urteil vom 11. August 1966 - 3 RK 24/64 - in BSGE 25, 150/151; Urteil vom 30. Oktober 1973 - 9 RV 64/73 - in BSGE 36, 229/231; Urteil vom 18. Mai 1976 - 3 RK 11/75 - in BSGE 42, 20/23; Urteil vom 18. Mai 1976 - 9/10 RVi 4/74 - in BSGE 42, 28/35; Urteil vom 19. Dezember 1979 - 8 b RK 2/78 - in BSGE 49, 232/234).
  • BGH, 24.01.1978 - VI ZR 95/75

    Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern - Bestehen und Ausmaß eines

    Allein infolge der von ihr ausgeübten Versicherungspflichtigen Tätigkeit erlangte sie nämlich so wie ihr Ehemann gegen ihre Krankenkasse einen Anspruch auf Familienkrankenpflege für die Kinder, ohne dafür einen Sonderbeitrag entrichten zu müssen (BSGE 6, 197, 203 = NJW 1958, 886; 11, 30, 33 = NJW 1960, 981 = FamRZ 1960, 116; BSG, Urt.v. 18. Mai 1976 - 3 RK 11/75 = ">205%20RVO%20Nr.%207#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 205 RVO Nr. 7) Allerdings bestand in jedem Krankheitsfall jeweils nur für eine der beiden Krankenkassen eine Leistungspflicht, nämlich für diejenige, die zuerst in Anspruch genommen wird (§ 205 Abs. 4 RVO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht